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Mit dem Nebengewerbe nebenberuflich selbstständig

In unseren Breitengraden ist eines der beliebtesten Gewerbe das so genannte Nebengewerbe. Die vielen Vorteile, die das Nebengewerbe in sich birgt, sprechen für sich. Wer sich dafür eintscheidet, sich nebenberuflich selbstständig zu machen, dessen finanzielle Risiken sind geringer, da die selbstständige Tätigkeit nur nebenbei, also zusätzlich zum eigentlichen Hauptberuf aufgeübt wird. Das Einkommen aus dem Nebengewerbe sorgt gleichzeitig für einen höheren Verdienst.

Mit einem Nebengewerbe kannst Du Dich langsam an eine eventuelle spätere hauptberufliche Selbstständigkeit herantasten, ohne gleich das Risiko des Verdienstausfalls einzugehen. Du kannst erst einmal ausprobieren, wie sich Deine Geschäftsidee macht und ob es überhaupt möglich ist, davon zu leben oder ob sie dauerhaft einfach nur ein nettes Zubrot darstellt. Das Nebengewerbe ist ein sicheres Vorgehen, dass ich jedem, der die Möglichkeit dazu hat, ans Herz lege. Denn Existenzängste sind die fürchterlichsten Ängste überhaupt, die können einen schier wahnsinnig machen.

Abgesehen von der Risikominimierung stellt ein Nebengewerbe auch die Möglichkeit dar, in die Selbstständigkeit generell hineinzuschnuppern. Nicht jeder Mensch ist dazu geboren selbstständig zu sein. Und was gibt es da besseres zum ausprobieren, ob es sich für Dich überhaupt eignet, als nebenberuflich selbstständig zu werden. Du kannst zwanglos ausprobieren, ob es Dir Spaß macht, Dein eigener Chef zu sein und ob Du mit den ganzen Pflichten und Aufgaben, die eine Selbstständigkeit mit sich bringt, klar kommst.

Ein Nebengewerbe wird, wie das Wort schon sagt, zusätzlich zum hauptberuflichen Beschäftigungsverhältnis ausgeführt. Optimalerweise bist Du bei Deinem Arbeitgeber fest angestellt und Dein Hauptberuf ist nicht nur der Mittelpunkt Deiner beruflichen Tätigkeiten sondern nimmt Dich auch zeitlich gesehen am meisten in Anspruch. Wer nebenberuflich selbstständig werden möchte braucht dazu natürlich die Zustimmung seines Arbeitgebers.

In der Regel zahlst Du mit Deinem Nebengewerbe keine zusätzlichen Beiträge für die Sozialversicherung. Die endgültige Entscheidung über die Einstufung zum Nebengewerbe oder zur hauptberuflich selbstständigen Tätigkeit trifft aber Deine Krankenkasse. So ist beispielsweise ein Unternehmen, das mehr als einen Minijobber beschäftigt kein Nebengewerbe mehr. Klar, dass der Arbeitsaufwand sowie der erwirtschaftete Gewinn weitere Bezugsgrößen sind, welche die Einstufung und damit auch die Beiträge zur Krankenkasse beeinflussen.

Das wären auch schon die Hauptpunkte, die ein Nebengewerbe von einer hauptberuflich gewerblichen Tätigkeit unterscheiden. Du bist auch mit Deiner nebenberuflich selbstständigen Tätigkeit Kammermitglied (IHK oder HWK), bist zur Buchführung verpflichtet und musst, wenn Dein Gewinn die Freibeträge überschreitet, Einkommenssteuern wie auch Gewerbesteuern zahlen. Wenn Du Dich zusätzlich zum Nebengewerbe für die Kleinunternehmerregelung entscheidest, kannst Du Dich von der Umsatzsteuerpflicht befreien.

Trend-Gruppe: Finanztrends

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