Kleinunternehmer Umsatzsteuer Regelung und ihre Nachteile

Kaum etwas hat sich im Bereich Finanzen zu einem solchen Trend in den letzten Jahren herauskristallisiert wie die Kleinunternehmer Umsatzsteuer Regelung. Dafür verantwortlich zeichnet sich das Internet mit seiner ständig wachsenden Verbreitung und damit auch den unzähligen Möglichkeiten des Geld Verdienens. Nebenbei selbständig zu sein kann man mittlerweile durchaus als Trend bezeichnen. Und damit ist auch die Kleinunternehmer Umsatzsteuer Regelung in aller Munde. Soll sich der Unternehmer für oder gegen sie entscheiden?

Der Schritt in die Selbständigkeit ist schnell getan. Als nächstes steht dann die Frage nach der Umsatzsteuerpflicht vor der Tür. Soll die Entscheidung für die Kleinunternehmer Umsatzsteuer Regelung fallen oder will der Existenzgründer nicht doch lieber die Umsatzsteuerpflicht wählen. Sehr viele entscheiden sich vorschnell für die Kleinunternehmerregelung, welche Unternehmen mit geringen Umsätzen von der Umsatzsteuerpflicht befreit. Das bedeutet, der Selbständige weist in seinen Rechnungen keine Umsatzsteuer aus, nimmt ergo keine Umsatzsteuer ein, und kann im Gegenzug die bezahlte Umsatzsteuer aber auch nicht absetzen. Für den Kleinunternehmer sind alle Beträge die er einnimmt oder ausgibt brutto gleich netto, also ohne Umsatzsteuer.

Viele Existenzgründer sehen in der Kleinunternehmer Umsatzsteuer Regelung den Vorteil der entfallenden monatlichen Umsatzsteuererklärung, die an das Finanzamt Monat für Monat abzugeben ist. Dies stellt natürlich einen Arbeitsaufwand dar, vor dem der Selbständige sich nur allzugern drückt. Die Nachteile der Kleinunternehmer Umsatzsteuer Regelung werden im Anfangsstadium der Existenzgründung nur selten gründlich betrachtet und aufgrund der oft auch fehlenden Zukunftsprognose kaum richtig eingeschätzt.+

Kleinunternehmer Umsatzsteuerregelung

Die Kleinunternehmer Umsatzsteuerregelung hat Vorteile und Nachteile

Bild: @ Marco Rullkötter – Fotolia.com

Wer sich für die Kleinunternehmer Umsatzsteuer Regelung entscheidet ist daran für die nächsten fünf Jahre gebunden. Das bedeutet im Klartext, dass der jährliche Umsatz in diesen fünf Jahren die derzeitige 50.000 Euro Grenze nicht übersteigen darf (im ersten Jahr 17.500 Euro). Tut er dies aber wider Erwarten doch, wird der Unternehmer für die kommenden Jahre als umsatzsteuerpflichtig eingestuft und muss im schlimmsten Falle für bereits geschriebene Rechnungen die Umsatzsteuer bei seinen Kunden nachfordern.

Wie bereits erwähnt, kann der Kleinunternehmer keine für Ausgaben bezahlte Umsatzsteuer geltend machen. Für den umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer ist die Umsatzsteuer ein Durchlaufposten. D.h. er nimmt Umsatzsteuer von seinen Kunden ein, welche er dem Finanzamt abführen muss. Im Gegenzug zahlt er Umsatzsteuer an seine Lieferanten und holt sich diese vom Finanzamt wieder. In der Praxis sieht dies auf der Umsatzsteuervoranmeldung so aus, dass die bezahlte Umsatzsteuer von der vereinnahmten abgezogen wird und die positive Summe daraus an das Finanzamt bezahlt wird, eine negative Summe vom Finanzamt erstattet wird. Gerade von Investitionen oder höhere Ausgaben ins Haus stehen, kann die Kleinunternehmer Umsatzsteuer Regelung einen erheblichen finanziellen Nachteil bedeuten. Es ist schon ein Unterschied ob ein Firmenwagen beispielsweise dem Unternehmer unter dem Strich 10.000 Euro kostet oder nur ca. 8.400 Euro.

Ein ebenso nicht zu vernachlässigender Nachteil ist das Hausfrauen-Image, welches der Kleinunternehmerregelung anhaftet sowie eventuelle Umsatzverluste im B2B Bereich. Möchte der Kleinunternehmer Geschäfte mit anderen Unternehmen machen, so kann die Kleinunternehmer Umsatzsteuer Regelung nicht nur aufgrund des negativen Images hinderlich sein, sondern auch die fehlende Umsatzsteuer ein Grund dafür sein, dass sich der Unternehmer für einen anderen Geschäftspartner entscheidet.

Wer sich übrigens noch nicht so ganz sicher ist, ob der Schritt in die Selbständigkeit überhaupt das Richtige für einen ist, dem ist die Karriereberatung ans Herz zu legen. Denn nur die Berufung als Beruf macht dauerhaft glücklich.

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7 Reaktionen zu “Kleinunternehmer Umsatzsteuer Regelung und ihre Nachteile”

  1. Unternehmen, am 9. September 2008:

    Ja, das mit der Regelung für die kleinen Unternehmen ist schon etwas tricky. In meinen Augen überwiegen die Nachteile den Vorteilen. Jeder der vorhat mit seinem Geschäft auch wirklich erfolgreich zu sein, sollte davon eher Abstand nehmen.

  2. Kaddi, am 9. März 2010:

    Immer wieder wird mir von sogenannten Experten dazu geraten, dass ich doch lieber die Kleinunternehmerregelung gewählt hätte wegen der geringen Einnahmen. Mein Argument des schlechten Images zählte nichts, jetzt bin ich dank Deines Artikels noch schlauer. Viele kennen das auch gar nicht und denken, man betrügt, wenn die Mwst. nicht ausgewiesen ist. Dann muss man sich erklären. Auch nicht schön…. LG Kaddi

  3. Trendy, am 10. März 2010:

    @Kaddi: Dazu kommt ja auch noch, dass wenn Du rückwirkend hochgestuft wirst auf Mehrwertsteuerpflichtig (alles schon passiert, wenn die Steuererklärungen geschoben werden), dann kannst Du versuchen von all Deinen Kunden die Mehrwertsteuer nachzufordern. Und hast keine rechtliche Handhabe, wenn einer nicht will, dann zahlst Du aus eigener Tasche…

  4. Kaddi, am 10. März 2010:

    Wie gesagt, ich hab das nicht gewußt bzw. mir über solche Konsequenzen keine Gedanken gemacht-hab ja wie gesagt die Regelung nicht gewählt, weil ich ja schon gern eine Steigerung hätte. ;O) LG Kaddi

  5. Trendy, am 11. März 2010:

    @Kaddi: Ich bin heute auch froh, dass ich mich von Anfang an Umsatzsteuerpflichtig gemeldet habe. Mehr kann es natürlich immer werden, aber irgendwie setzt man sich mit der Kleinunternehmerregelung selbst auch Grenzen, auch wenn es einem gar nicht so bewußt ist. Und die Psyche spielt ja bekanntlich auch eine große Rolle ;-)

  6. Peter, am 19. März 2011:

    Die fehlende Möglichkeit Umsatzsteuer geltend zu machen ist oft ein Nachteil. Vor allen wenn in diese Zeit doch manche Investitionen nötig sind die mehr wie die übliche Porto Kasse sind.

    Gut wer wirklich nur geringe Umsätze generiert den wird es egal sein. Aber sobald die Einnahmen monatlich regelmäßig eine gute 3 stellige Summe betragen, sollte jeder ernsthaft überlegen ob diese Regelung wirklich so vorteilhaft ist.

  7. Trendy, am 20. März 2011:

    @Peter: Ich persönlich würde es auch nicht ohne Umsatzsteuerpflicht wollen. Manche scheuen aber die Arbeit dahinter.

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