In unserem Sprachgebrauch hat sich das Wort Kleingewerbe eingebürgert, obwohl es sich beim Kleingewerbe um keine richtige Gewerbeform handelt. Ein Kleingewerbe meint alle gewerblichen Tätigkeiten in kleiner Form, also damit auch alle, die beispielsweise mit einem so genannten Nebengewerbe nebenbei gewerblich tätig sind. Das Kleingewerbe muss sich aber nicht auf ein Angestelltenverhältnis im Hauptberuf beziehen, sondern kann auch für Mütter, Hausfrauen oder Studenten relevant sein, die hauptberuflich gewerblich tätig sind.
In der Regel reicht das Einkommen, das durch ein Kleingewerbe beziehungsweise durch einen Kleinunternehmer erwirtschaftet wird nicht aus, um den Lebensunterhalt komplett zu bestreiten. Dies dürfte die wohl treffendste Definition für Kleingewerbe sein. Denn ansonsten unterscheidet sich das Kleingewerbe nur in einem Punkt vom Unternehmer mit Haupt- oder Nebengewerbe: Bei der Umsatzsteuer.
Das heißt, dass egal ob Sie sich für ein Haupt- oder ein Nebengewerbe entschieden haben, Sie können sich zusätzlich beim Erfüllen einer Umsatzvoraussetzung zur Kleinunternehmerregelung entscheiden und sich von der Umsatzsteuer Pflicht befreien lassen. Diese Kleingewerbe Voraussetzung sind die berühmten 17.500 Euro Umsatz, die Sie im Vorjahr nicht überschritten haben dürfen. Oder maximal 50.000 Euro Umsatz im laufenden Jahr.
Wer diese Umsatzgrößen umrechnet wird denken, dass dies schon ein Haufen Geld ist. Nur ist damit der Umsatz gemeint und wir wissen ja alle, dass Umsatz nicht gleich Gewinn ist. Der Gewinn ist es schließlich, der Ihnen als Verdienst oder Geld zum Leben bleibt. Viele entscheiden sich aufgrund des niedrigeren Aufwandes für das Kleingewerbe. Die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung entfällt und auch die Buchführung wird durch die fehlende Umsatzsteuer vereinfacht.
Das Ganze hat nur einen entscheidenden Haken und dieser wird von vielen, die sich für die Kleinunternehmerregelung entscheiden, erst viel zu spät bedacht, bemerkt oder unterschätzt. Ein Kleingewerbe bedeutet immer einen Imageverlust, der auch zu niedrigeren Umsätzen führen kann. Das typische „Hausfrauen-Image“ sowie die fehlende Umsatzsteuer können Grund dafür sein, dass gerade im gewerblichen Bereich, der gewünschte Geschäftspartner sich für einen anderen Anbieter entscheidet.
Abgesehen davon kann sich die Kleinunternehmerregelung auch nachteilig auf die Wirtschaftlichkeit Ihres Unternehmens auswirken, beispielsweise wenn Sie hohe Kosten erwarten. Die Umsatzsteuer ist ein Aufrechnungsposten. Die Umsatzsteuer Ihrer Einnahmen wird mit der Umsatzsteuer Ihrer Ausgaben verrechnet und das Ergebnis müssen Sie entweder an das Finanzamt zahlen oder Sie erhalten es vom Finanzamt. Haben Sie sich aber für ein Kleingewerbe entschieden müssen Sie zwar nichts bezahlen, Sie bekommen aber auch nichts.
Nachdem Sie Ihr Gewerbe angemeldet haben, erhalten Sie einen Fragebogen zur Gewerbeanmeldung vom Finanzamt, mit dem Sie sich auch für die Kleinunternehmerregelung oder gegen das Kleingewerbe entscheiden müssen. Dies geschieht durch die Angabe von Umsatzerwartungen. Erwähnenswert ist vor allem auch, dass Sie an diese Entscheidung 5 Jahre gebunden sind und nicht einfach hin- und herwechseln können wie es Ihnen gefällt.
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